Energieberatung

individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein Instrument in dem für Ihr Gebäude aufgezeigt wird welche Sanierungsmaßnahmen in Zukunft gemacht werden können um ein Effizienzhaus im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz: BEG) zu erreichen. Dieser Sanierungsfahrplan ist an das Gebäude gebunden, auch zukünftige Eigentümer können ihn nutzen.

  • ⊕ der iSFP wird vom Staat mit bis zu 50% der Kosten gefördert
  • ⊕ je nach Gebäudeart und vorhandenen Planunterlagen verbleiben ein Eigenanteil von meist 500-900 Euro
  • ⊕ der Fahrplan ist 15 Jahre gültig
  • ⊕ in dem Zeitraum erhöht sich für Dämmmaßnahmen die Förderquote um 5 Prozentpunkte auf 20% statt 15%
  • ⊕ außerdem werden teilweise die maximalen Förderbeträge erhöht
Und so funktioniert es:
  • ⊕ Sie suchen einen Energieberater der Ihnen den Sanierungsfahrplan erstellt und beauftragen diesen
  • ⊕ Sie stellen den Antrag bei der Bafa für die Förderung des iSFP
  • ⊕ Der iSFP wird erstellt
  • ⊕ Sie bekommen die Rechnung vom Energieberater über den vollen Betrag und begleichen diese
  • ⊕ Sie stellen den Auszahlungsantrag bei der Bafa über die Förderung
Danach können Förderanträge für die bauliche Maßnahme gestellt werden.

Bitte beachten: die Förderung unterliegt ständigen Änderungen. Verbindliche Aussagen bekommen Sie nur bei den Fördergeldgebern
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html
www.kfw.de/beg
www.bafa.de/beg

Förderanträge bei Bafa und / oder KfW (Einzelmaßnahmen)

Um in den Genuss einer Förderung für Ihre bauliche Maßnahme (Dämmung der Gebäudehülle, Austausch der Fenster und Türen, etc.) zu kommen, müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten einbeziehen, lediglich beim Austausch der Heizung darf auch ein Heizungsbaubetrieb direkt für Sie tätig werden.

  • ⊕ für bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle erhalten Sie einen Zuschuss von 15%
  • ⊕ Die förderfähigen Kosten sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr beschänkt, ohne iSFP nur 30.000 Euro
  • ⊕ Dieser Zuschuss kann z.B. durch einen iSFP um 5% erhöht werden
  • ⊕ Die Kosten des Energieberaters werden mit bis zu 50% gefördert
Und so funktioniert es:
  • ⊕ Sie suchen einen Energieberater
  • ⊕ Ein Vertrag über die Energieberatung wird abgeschlossen
  • ⊕ Der Energieberater erstellt in Absprache mit Ihnen die technische Projektbeschreibung
  • ⊕ Sie stellen den Antrag bei der Bafa für die Förderung der Maßnahme
  • ⊕ Sie beauftragen Firmen mit der Ausführung
  • ⊕ Während der Bauzeit begleitet der Energieberater die Baumaßnahme
  • ⊕ Nach Abschluss der Maßnahme prüft der Energieeffizienzexperte die Rechnungen der Firmen
  • ⊕ Der Energieeffizienzexperte bestätigt die Durchführung
  • ⊕ Sie stellen den Auszahlungsantrag bei der Bafa über die Förderung
Bitte beachten: die Förderung unterliegt ständigen Änderungen. Verbindliche Aussagen bekommen Sie nur bei den Fördergeldgebern
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html
www.kfw.de/beg
www.bafa.de/beg

Förderanträge bei Bafa und / oder KfW (Systemische Maßnahme)

Um in den Genuss einer Förderung für Ihre Sanierung oder Ihren Neubau zu kommen, müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten einbeziehen.

  • ⊕ für Sanierungen erhalten Sie einen Zuschuss von 5-20%
  • ⊕ Dieser Zuschuss kann durch diverse Faktoren erhöht werden (EE, NH, WPB, serielle Sanierung)
  • ⊕ Die förderfähigen Kosten sind auf 120.000€ pro Wohneinheit und Kalenderjahr (bzw. 150.000€ bei EE oder NH) beschänkt
  • ⊕ Dieses Programm wird nur als Kredit über die KfW angeboten, der Zuschuss wird vom Kreditbetrag als Sondertilgung abgezogen
  • ⊕ Die Kosten des Energieberaters werden mit bis zu 50% gefördert
Und so funktioniert es:
  • ⊕ Sie suchen einen Energieberater
  • ⊕ Ein Vertrag über die Energieberatung wird abgeschlossen
  • ⊕ Der Energieberater berechnet das Effizienzhaus und erstellt die Projektbeschreibung
  • ⊕ Sie stellen über Ihre Bank den Antrag bei der KfW für die Förderung der Maßnahme
  • ⊕ Sie beauftragen Firmen mit der Ausführung
  • ⊕ Während der Bauzeit begleitet der Energieberater die Baumaßnahme
  • ⊕ Nach Abschluss der Maßnahme prüft der Energieeffizienzexperte die Rechnungen der Firmen
  • ⊕ Der Energieeffizienzexperte bestätigt die Durchführung
  • ⊕ Sie lassen über Ihre Bank die Förderung als Sondertilgung gutschreiben
Bitte beachten: die Förderung unterliegt ständigen Änderungen. Verbindliche Aussagen bekommen Sie nur bei den Fördergeldgebern
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html
www.kfw.de/beg
www.bafa.de/beg